Ihr Joker für sicheres Reisen. Sie sind mehr als einmal im Jahr auf Reisen? Dann haben Sie soeben den Joker gezogen. Ganz gleich ob Sie privat, geschäftlich, mit Familie oder alleine reisen – mit der Reisekarte4you® sind Sie auf jeder Reise innerhalb eines Jahres schon ab 39€ abgesichert.
Alles in einem und immer ohne Sorgen reisen
Das Komfortpaket umfasst folgende Produkte:
Leistungen der Auslandskrankenversicherung:
Rücktransport:
Die Leistungen der Assistance:
Notfall-Service:
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Leistungen der Reisegepäck-Versicherung:
Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:
WICHTIGE HINWEISE
Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Selbstbehalt: Die Jahres-Reiseversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei der Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung und der Reisegepäckversicherung bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Für die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung gilt außerdem: wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Versicherungssumme: Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Komfortpaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Komfortpaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zur Jahresreiseversicherung.
Jahresreiserücktrittskosten- und Jahresreiseabbruchversicherung
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
WICHTIGE HINWEISE
Basispaket-Single ist nur für eine Person gültig.
Basispaket-Familie gilt für eine Familie mit maximal zwei Erwachsenen und mindestens ein, maximal jedoch bis zu fünf unterhaltsberechtigten Kindern. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Ebenso als Familie gelten Lebens- oder Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft.
Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Selbstbehalt: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Versicherungssumme:
Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Basispaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Basispaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden.
Diese Versicherung ist:
NOTWENDIG
EMPFEHLENSWERT
BEI BEDARF
Dann melden Sie sich.
Ihr Joker für sicheres Reisen. Sie sind mehr als einmal im Jahr auf Reisen? Dann haben Sie soeben den Joker gezogen. Ganz gleich ob Sie privat, geschäftlich, mit Familie oder alleine reisen – mit der Reisekarte4you® sind Sie auf jeder Reise innerhalb eines Jahres schon ab 39€ abgesichert.
Diese Versicherung ist:
NOTWENDIG
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Das Komfortpaket umfasst folgende Produkte:
Leistungen der Auslandskrankenversicherung:
Rücktransport:
Die Leistungen der Assistance:
Notfall-Service:
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Leistungen der Reisegepäck-Versicherung:
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Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Selbstbehalt: Die Jahres-Reiseversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei der Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung und der Reisegepäckversicherung bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Für die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung gilt außerdem: wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Versicherungssumme: Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
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Jahresreiserücktrittskosten- und Jahresreiseabbruchversicherung
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
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Basispaket-Single ist nur für eine Person gültig.
Basispaket-Familie gilt für eine Familie mit maximal zwei Erwachsenen und mindestens ein, maximal jedoch bis zu fünf unterhaltsberechtigten Kindern. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Ebenso als Familie gelten Lebens- oder Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft.
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Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
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Selbstbehalt: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Versicherungssumme:
Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Basispaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Basispaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden.
Ihr Joker für sicheres Reisen. Sie sind mehr als einmal im Jahr auf Reisen? Dann haben Sie soeben den Joker gezogen. Ganz gleich ob Sie privat, geschäftlich, mit Familie oder alleine reisen – mit der Reisekarte4you® sind Sie auf jeder Reise innerhalb eines Jahres schon ab 39€ abgesichert.
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Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
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Leistungen der Reisegepäck-Versicherung:
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Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Selbstbehalt: Die Jahres-Reiseversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei der Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung und der Reisegepäckversicherung bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Für die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung gilt außerdem: wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Versicherungssumme: Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
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Jahresreiserücktrittskosten- und Jahresreiseabbruchversicherung
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
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Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Selbstbehalt: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.
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