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Speziell für die Familie . . .
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Produkt

Die FamilyFair Reiseschutz-Versicherung

Reisekarte4you®

Ihr Joker für sicheres Reisen. Sie sind mehr als einmal im Jahr auf Reisen? Dann haben Sie soeben den Joker gezogen. Ganz gleich ob Sie privat, geschäftlich, mit Familie oder alleine reisen – mit der Reisekarte4you® sind Sie auf jeder Reise innerhalb eines Jahres schon ab 39€ abgesichert.

Ihre FamilyFair Vorteile:

  • Einmal bezahlen, ein ganzes Jahr abgesichert
  • Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Notfall-Service + Assistance
  • Reiserücktrittversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung

Sie wollen noch mehr wissen?

Hier gehts zu den Details der Reiseschutz-Versicherung

Details

Reisekarte4you® - Komfortpaket:

Alles in einem und immer ohne Sorgen reisen
Das Komfortpaket umfasst folgende Produkte:

  • Auslandsreisekranken-Versicherung mit Notfall-Service
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisegepäckversicherung (Single 2.000,--/Familie 4.000,--)

Leistungen der Auslandskrankenversicherung:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

Die Leistungen der Assistance:

  • Auskünfte über Impfvorschriften
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland

Notfall-Service:

  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • 24-Stunden-Hotline

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlungsentgeltes bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen

Leistungen der Reisegepäck-Versicherung:
Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:

  • Abhandenkommen
  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
  • Vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höherer Gewalt


WICHTIGE HINWEISE
Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer 
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.

Selbstbehalt: Die Jahres-Reiseversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei der Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung und der Reisegepäckversicherung bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Für die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung gilt außerdem: wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.

  • Reiseart: Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Reisedauer: Reisen bis 56 Tage
  • Zahlungsart: Lastschrift

Versicherungssumme: Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Komfortpaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Komfortpaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden. 

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zur Jahresreiseversicherung.

Reisekarte4you® - Basispaket: 

Jahresreiserücktrittskosten- und Jahresreiseabbruchversicherung 

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung: 

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z. B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlungsentgeltes bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.

WICHTIGE HINWEISE
Basispaket-Single ist nur für eine Person gültig. 

Basispaket-Familie gilt für eine Familie mit maximal zwei Erwachsenen und mindestens ein, maximal jedoch bis zu fünf unterhaltsberechtigten Kindern. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Ebenso als Familie gelten Lebens- oder Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft. 

Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer 
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist. 

Selbstbehalt: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.

  • Reiseart:Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Reisedauer: Reisen bis 56 Tage
  • Zahlungsart: Lastschrift

Versicherungssumme:
Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Basispaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Basispaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden.

Diese Versicherung ist:

NOTWENDIG

EMPFEHLENSWERT

BEI BEDARF

Sie wollen Infos oder jetzt abschliessen?

Dann melden Sie sich.

0800/3388980

Direkt selber abschliessen

Die FamilyFair Reiseschutz-Versicherung

Reisekarte4you®

Ihr Joker für sicheres Reisen. Sie sind mehr als einmal im Jahr auf Reisen? Dann haben Sie soeben den Joker gezogen. Ganz gleich ob Sie privat, geschäftlich, mit Familie oder alleine reisen – mit der Reisekarte4you® sind Sie auf jeder Reise innerhalb eines Jahres schon ab 39€ abgesichert.

Ihre FamilyFair Vorteile:

  • Einmal bezahlen, ein ganzes Jahr abgesichert
  • Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Notfall-Service + Assistance
  • Reiserücktrittversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung

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Diese Versicherung ist:

NOTWENDIG

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Details

Reisekarte4you® - Komfortpaket:

Alles in einem und immer ohne Sorgen reisen
Das Komfortpaket umfasst folgende Produkte:

  • Auslandsreisekranken-Versicherung mit Notfall-Service
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisegepäckversicherung (Single 2.000,--/Familie 4.000,--)

Leistungen der Auslandskrankenversicherung:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

Die Leistungen der Assistance:

  • Auskünfte über Impfvorschriften
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland

Notfall-Service:

  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • 24-Stunden-Hotline

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlungsentgeltes bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen

Leistungen der Reisegepäck-Versicherung:
Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:

  • Abhandenkommen
  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
  • Vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höherer Gewalt


WICHTIGE HINWEISE
Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer 
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.

Selbstbehalt: Die Jahres-Reiseversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei der Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung und der Reisegepäckversicherung bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Für die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung gilt außerdem: wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.

  • Reiseart: Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Reisedauer: Reisen bis 56 Tage
  • Zahlungsart: Lastschrift

Versicherungssumme: Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Komfortpaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Komfortpaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden. 

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zur Jahresreiseversicherung.

Reisekarte4you® - Basispaket: 

Jahresreiserücktrittskosten- und Jahresreiseabbruchversicherung 

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung: 

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z. B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlungsentgeltes bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.

WICHTIGE HINWEISE
Basispaket-Single ist nur für eine Person gültig. 

Basispaket-Familie gilt für eine Familie mit maximal zwei Erwachsenen und mindestens ein, maximal jedoch bis zu fünf unterhaltsberechtigten Kindern. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Ebenso als Familie gelten Lebens- oder Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft. 

Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer 
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist. 

Selbstbehalt: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.

  • Reiseart:Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Reisedauer: Reisen bis 56 Tage
  • Zahlungsart: Lastschrift

Versicherungssumme:
Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Basispaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Basispaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden.

Die FamilyFair Reiseschutz-Versicherung

Reisekarte4you®

Ihr Joker für sicheres Reisen. Sie sind mehr als einmal im Jahr auf Reisen? Dann haben Sie soeben den Joker gezogen. Ganz gleich ob Sie privat, geschäftlich, mit Familie oder alleine reisen – mit der Reisekarte4you® sind Sie auf jeder Reise innerhalb eines Jahres schon ab 39€ abgesichert.

Ihre FamilyFair Vorteile:

  • Einmal bezahlen, ein ganzes Jahr abgesichert
  • Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Notfall-Service + Assistance
  • Reiserücktrittversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung

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Diese Versicherung ist:

NOTWENDIG

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Alles in einem und immer ohne Sorgen reisen
Das Komfortpaket umfasst folgende Produkte:

  • Auslandsreisekranken-Versicherung mit Notfall-Service
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisegepäckversicherung (Single 2.000,--/Familie 4.000,--)

Leistungen der Auslandskrankenversicherung:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

Die Leistungen der Assistance:

  • Auskünfte über Impfvorschriften
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland

Notfall-Service:

  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • 24-Stunden-Hotline

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlungsentgeltes bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen

Leistungen der Reisegepäck-Versicherung:
Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:

  • Abhandenkommen
  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
  • Vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höherer Gewalt


WICHTIGE HINWEISE
Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer 
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.

Selbstbehalt: Die Jahres-Reiseversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei der Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung und der Reisegepäckversicherung bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Für die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung gilt außerdem: wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.

  • Reiseart: Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Reisedauer: Reisen bis 56 Tage
  • Zahlungsart: Lastschrift

Versicherungssumme: Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Komfortpaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Komfortpaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden. 

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zur Jahresreiseversicherung.

Reisekarte4you® - Basispaket: 

Jahresreiserücktrittskosten- und Jahresreiseabbruchversicherung 

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung: 

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z. B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlungsentgeltes bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.

WICHTIGE HINWEISE
Basispaket-Single ist nur für eine Person gültig. 

Basispaket-Familie gilt für eine Familie mit maximal zwei Erwachsenen und mindestens ein, maximal jedoch bis zu fünf unterhaltsberechtigten Kindern. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Ebenso als Familie gelten Lebens- oder Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft. 

Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer 
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist. 

Selbstbehalt: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

Abschlussfrist: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.

  • Reiseart:Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Reisedauer: Reisen bis 56 Tage
  • Zahlungsart: Lastschrift

Versicherungssumme:
Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen (bis 56 Tage) innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.
Das Basispaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Basispaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden.

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Ich hätte da noch eine Frage...

1.

Sind bei der Jahresversicherung wirklich alle Reisen versichert?

Ja, alle weltweiten Urlaubsreisen und Geschäftsreisen ( jeweils bis 56Tage ) bis zu der angegebenen Versicherungssumme.

Dies gilt auch, wenn statt der ganzen Familie die Kinder alleine verreisen. 

Antwort
2.

Schreibt der Versicherer mit vor, zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus ich gehen muss?

Nein, Sie haben freie Arztwahl. 

Antwort
3.

An wen wende ich mich im Krankheitsfall?

Sie erhalten die Rufnummer einer 24-Stunden Hotline. Diese steht Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite. 

Antwort
4.

Kann ich mich versichern, wenn bereits Erkrankungen bestehen?

Ja, Sie können sich auch versichern, wenn bereits Erkrankungen Ihrerseits bestehen.

Antwort
5.

Wie lange kann ich meine Kinder mitversichern?

Unterhaltsberechtigte Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.

Antwort
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