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Produkt

Der FamilyFair Rechtsschutz

Speziell für unsere Felicitas FamilyFair Kunden

Unbezahlbar, aber nicht teuer: Alles in Einem abgesichert schon ab 25,60€ im Monat.

Ihre FamilyFair Vorteile:

  • Ab 25,60 € die ganze Familie sowie Tageskinder Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtlich absichern 
  • Unbegrenzte Deckungssumme - gesetzliche Anwaltsvergütung und gesetzliche Gerichtskosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen
  • Jurcall – Ihre kostenlose telefonische Rechtsberatung
  • Weltweiter Versicherungsschutz im Privaten- und Verkehrsbereich
  • Förderung von Mediation als außergerichtliche Lösung

Sie wollen noch mehr wissen?

Hier gehts zu den Details zum Rechtsschutz

Details

Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2015 Plus) folgende Kosten:

  • JURCALL
    Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
  • Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme bis 155.000 €)
  • Mediationskosten: Bis zu 2.000 € je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen insgesamt maximal 4.000 €.
  • Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.

Die Vorteile der NRV

JURCASH Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in allen Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten. 

Mediation
ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unparteiischen Dritten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers einnimmt.

  • Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Mediator kümmert sich um die Konfliktlösung.
  • Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mitarbeiten.

Der Vorteil:
Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konfliktlösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen.
Voraussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV versichert und haben in dieser Zeit keinen Versicherungsfall der NRV gemeldet. Nach weiteren drei Jahren ohne Versicherungsfall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren. 

Unser Tipp:
Mediation können Sie auch nutzen, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bereits vor 2010 bei der NRV abgeschlossen haben. 

Leistungs-Update-Garantie
Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif 2010). 

Unbegrenzte Deckungssumme
Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen. 

Wartezeit nur 2 Monate
Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes.
Hinweis: Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige – ECO – beträgt die Wartezeit im Arbeits-Rechtsschutz 6 Monate. 

Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel
Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten. 

Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich im Ausland ereignen. 

Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittelmeerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz. 

Kautionsstellung bei Strafverfahren
Wir zahlen bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen für eine Kaution, um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. 

Folgeereignistheorie
Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versicherungsfalles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert. 

Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-Rechtsschutz auch in der Freizeit, z. B. als Fußgänger im Straßenverkehr. 

Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder

Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsbeitrages mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag bei der NRV abgeschlossen wird. 

Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. 

Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Bereich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. 

Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert

  • Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder Betrieblicher Altersvorsorgeprodukte
  • Anlagen vermögenswirksamer Leistungen.

Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sonstigen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 € (im XXL-Baustein). 

Die Leistungsarten

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener Personen- ,Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer. 

Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde. 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Sozialgerichts-Rechtsschutz* z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder
Arbeitslosenversicherung nicht leistet. 

Opfer-Rechtsschutz wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte, als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft als Nebenkläger oder wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich oder wenn als Verletzter oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird. 

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungsbescheid des Finanzamtes.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* z. B. um eine grundlose Mieterhöhung für die Wohnung anzufechten.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangen, Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins. 
  • Arbeits-Rechtsschutz* z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder Kündigung. 
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Architekten, Apothekern oder Ärzten. 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* z. B. wenn ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden soll. 
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Eintritt einer neuen Lebenssituation und damit verbundenen Änderungen der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht, wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung notwendig ist. 
  • Erweiterung Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten

JURCALL-Leistung:

  • JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene, qualitätsgeprüfte und unabhängige Anwälte per Telefon oder E-Mail.
  • Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0800-5507705.
  • Juristische Beratung über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versicherten Bereichen.
  • JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.

JURCALL-Kosten:

  • Keine Monatsgebühr, keine Telefongebühren und keine sonstigen Zusatzkosten.
  • Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon oder E-Mail übernimmt die NRV.

JURCALL-TIPP:

Eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet ca. 190 € - Mit JURCALL kostenfrei den direkten Draht zum Anwalt nutzen. Das ist zum Beispiel wichtig,

  • wenn  es um den Führerschein geht
  • Sorge um den Arbeitsplatz besteht
  • es um Familienangelegenheiten geht
  • man von Abzockern betrogen wurde.

Neu bei JURCALL:

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kostenfrei – Vorsorge leicht gemacht
  • Die von JURCALL vermittelten Anwälte beraten telefonisch zum Thema und erstellen eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, qualifiziert und individuell.
  • Diese Leistung bietet JURCALL einmal während der gesamten Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Lebenspartner kostenfrei.
  • Voraussetzung ist lediglich: Der XXL-Baustein im Privat-, Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26a) oder im Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25a) oder der XXL-Baustein zum Rechtsschutz ab 50 muss bei der NRV zusätzlich versichert sein.
  • Selbst bestimmen im Falle des Falles!

 

Diese Versicherung ist:

NOTWENDIG

EMPFEHLENSWERT

BEI BEDARF

Sie wollen Infos oder jetzt abschliessen?

Dann melden Sie sich.

0800/3388980

Der FamilyFair Rechtsschutz

Speziell für unsere Felicitas FamilyFair Kunden

Unbezahlbar, aber nicht teuer: Alles in Einem abgesichert schon ab 25,60€ im Monat.

Ihre FamilyFair Vorteile:

  • Ab 25,60 € die ganze Familie sowie Tageskinder Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtlich absichern 
  • Unbegrenzte Deckungssumme - gesetzliche Anwaltsvergütung und gesetzliche Gerichtskosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen
  • Jurcall – Ihre kostenlose telefonische Rechtsberatung
  • Weltweiter Versicherungsschutz im Privaten- und Verkehrsbereich
  • Förderung von Mediation als außergerichtliche Lösung

Sie wollen noch mehr wissen?

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Details

Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2015 Plus) folgende Kosten:

  • JURCALL
    Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
  • Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme bis 155.000 €)
  • Mediationskosten: Bis zu 2.000 € je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen insgesamt maximal 4.000 €.
  • Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.

Die Vorteile der NRV

JURCASH Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in allen Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten. 

Mediation
ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unparteiischen Dritten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers einnimmt.

  • Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Mediator kümmert sich um die Konfliktlösung.
  • Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mitarbeiten.

Der Vorteil:
Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konfliktlösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen.
Voraussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV versichert und haben in dieser Zeit keinen Versicherungsfall der NRV gemeldet. Nach weiteren drei Jahren ohne Versicherungsfall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren. 

Unser Tipp:
Mediation können Sie auch nutzen, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bereits vor 2010 bei der NRV abgeschlossen haben. 

Leistungs-Update-Garantie
Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif 2010). 

Unbegrenzte Deckungssumme
Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen. 

Wartezeit nur 2 Monate
Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes.
Hinweis: Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige – ECO – beträgt die Wartezeit im Arbeits-Rechtsschutz 6 Monate. 

Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel
Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten. 

Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich im Ausland ereignen. 

Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittelmeerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz. 

Kautionsstellung bei Strafverfahren
Wir zahlen bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen für eine Kaution, um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. 

Folgeereignistheorie
Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versicherungsfalles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert. 

Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-Rechtsschutz auch in der Freizeit, z. B. als Fußgänger im Straßenverkehr. 

Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder

Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsbeitrages mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag bei der NRV abgeschlossen wird. 

Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. 

Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Bereich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. 

Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert

  • Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder Betrieblicher Altersvorsorgeprodukte
  • Anlagen vermögenswirksamer Leistungen.

Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sonstigen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 € (im XXL-Baustein). 

Die Leistungsarten

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener Personen- ,Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer. 

Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde. 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Sozialgerichts-Rechtsschutz* z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder
Arbeitslosenversicherung nicht leistet. 

Opfer-Rechtsschutz wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte, als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft als Nebenkläger oder wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich oder wenn als Verletzter oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird. 

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungsbescheid des Finanzamtes.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* z. B. um eine grundlose Mieterhöhung für die Wohnung anzufechten.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangen, Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins. 
  • Arbeits-Rechtsschutz* z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder Kündigung. 
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Architekten, Apothekern oder Ärzten. 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* z. B. wenn ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden soll. 
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Eintritt einer neuen Lebenssituation und damit verbundenen Änderungen der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht, wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung notwendig ist. 
  • Erweiterung Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten

JURCALL-Leistung:

  • JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene, qualitätsgeprüfte und unabhängige Anwälte per Telefon oder E-Mail.
  • Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0800-5507705.
  • Juristische Beratung über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versicherten Bereichen.
  • JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.

JURCALL-Kosten:

  • Keine Monatsgebühr, keine Telefongebühren und keine sonstigen Zusatzkosten.
  • Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon oder E-Mail übernimmt die NRV.

JURCALL-TIPP:

Eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet ca. 190 € - Mit JURCALL kostenfrei den direkten Draht zum Anwalt nutzen. Das ist zum Beispiel wichtig,

  • wenn  es um den Führerschein geht
  • Sorge um den Arbeitsplatz besteht
  • es um Familienangelegenheiten geht
  • man von Abzockern betrogen wurde.

Neu bei JURCALL:

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kostenfrei – Vorsorge leicht gemacht
  • Die von JURCALL vermittelten Anwälte beraten telefonisch zum Thema und erstellen eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, qualifiziert und individuell.
  • Diese Leistung bietet JURCALL einmal während der gesamten Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Lebenspartner kostenfrei.
  • Voraussetzung ist lediglich: Der XXL-Baustein im Privat-, Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26a) oder im Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25a) oder der XXL-Baustein zum Rechtsschutz ab 50 muss bei der NRV zusätzlich versichert sein.
  • Selbst bestimmen im Falle des Falles!

 

Der FamilyFair Rechtsschutz

Speziell für unsere Felicitas FamilyFair Kunden

Unbezahlbar, aber nicht teuer: Alles in Einem abgesichert schon ab 25,60€ im Monat.

Ihre FamilyFair Vorteile:

  • Ab 25,60 € die ganze Familie sowie Tageskinder Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtlich absichern 
  • Unbegrenzte Deckungssumme - gesetzliche Anwaltsvergütung und gesetzliche Gerichtskosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen
  • Jurcall – Ihre kostenlose telefonische Rechtsberatung
  • Weltweiter Versicherungsschutz im Privaten- und Verkehrsbereich
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Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2015 Plus) folgende Kosten:

  • JURCALL
    Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
  • Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme bis 155.000 €)
  • Mediationskosten: Bis zu 2.000 € je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen insgesamt maximal 4.000 €.
  • Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.

Die Vorteile der NRV

JURCASH Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in allen Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten. 

Mediation
ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unparteiischen Dritten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers einnimmt.

  • Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Mediator kümmert sich um die Konfliktlösung.
  • Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mitarbeiten.

Der Vorteil:
Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konfliktlösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen.
Voraussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV versichert und haben in dieser Zeit keinen Versicherungsfall der NRV gemeldet. Nach weiteren drei Jahren ohne Versicherungsfall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren. 

Unser Tipp:
Mediation können Sie auch nutzen, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bereits vor 2010 bei der NRV abgeschlossen haben. 

Leistungs-Update-Garantie
Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif 2010). 

Unbegrenzte Deckungssumme
Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen. 

Wartezeit nur 2 Monate
Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes.
Hinweis: Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige – ECO – beträgt die Wartezeit im Arbeits-Rechtsschutz 6 Monate. 

Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel
Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten. 

Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich im Ausland ereignen. 

Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittelmeerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz. 

Kautionsstellung bei Strafverfahren
Wir zahlen bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen für eine Kaution, um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. 

Folgeereignistheorie
Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versicherungsfalles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert. 

Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-Rechtsschutz auch in der Freizeit, z. B. als Fußgänger im Straßenverkehr. 

Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder

Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsbeitrages mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag bei der NRV abgeschlossen wird. 

Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. 

Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Bereich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. 

Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert

  • Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder Betrieblicher Altersvorsorgeprodukte
  • Anlagen vermögenswirksamer Leistungen.

Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sonstigen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 € (im XXL-Baustein). 

Die Leistungsarten

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener Personen- ,Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer. 

Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde. 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Sozialgerichts-Rechtsschutz* z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder
Arbeitslosenversicherung nicht leistet. 

Opfer-Rechtsschutz wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte, als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft als Nebenkläger oder wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich oder wenn als Verletzter oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird. 

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungsbescheid des Finanzamtes.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* z. B. um eine grundlose Mieterhöhung für die Wohnung anzufechten.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangen, Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins. 
  • Arbeits-Rechtsschutz* z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder Kündigung. 
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Architekten, Apothekern oder Ärzten. 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* z. B. wenn ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden soll. 
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Eintritt einer neuen Lebenssituation und damit verbundenen Änderungen der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht, wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung notwendig ist. 
  • Erweiterung Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten

JURCALL-Leistung:

  • JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene, qualitätsgeprüfte und unabhängige Anwälte per Telefon oder E-Mail.
  • Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0800-5507705.
  • Juristische Beratung über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versicherten Bereichen.
  • JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.

JURCALL-Kosten:

  • Keine Monatsgebühr, keine Telefongebühren und keine sonstigen Zusatzkosten.
  • Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon oder E-Mail übernimmt die NRV.

JURCALL-TIPP:

Eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet ca. 190 € - Mit JURCALL kostenfrei den direkten Draht zum Anwalt nutzen. Das ist zum Beispiel wichtig,

  • wenn  es um den Führerschein geht
  • Sorge um den Arbeitsplatz besteht
  • es um Familienangelegenheiten geht
  • man von Abzockern betrogen wurde.

Neu bei JURCALL:

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kostenfrei – Vorsorge leicht gemacht
  • Die von JURCALL vermittelten Anwälte beraten telefonisch zum Thema und erstellen eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, qualifiziert und individuell.
  • Diese Leistung bietet JURCALL einmal während der gesamten Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Lebenspartner kostenfrei.
  • Voraussetzung ist lediglich: Der XXL-Baustein im Privat-, Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26a) oder im Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25a) oder der XXL-Baustein zum Rechtsschutz ab 50 muss bei der NRV zusätzlich versichert sein.
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1.

Wofür brauche ich eine Rechtschutzversicherung?

Die Rechtspruchversicherung wehrt unberechtigte Klagen und übernimmt die Kosten für einen Anwalt und das Gerichtsverfahren.
Antwort
2.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Wir übernehmen die gesetzlichen Anwaltsvergütung und die gesetzlichen Gerichtskosten in unbegrenzter Höhe.
Antwort
3.

Gilt der Rechtschutz auch im Ausland?

Unser Rechtsschutz gilt in ganz Europa und allen Mittelmeerländern – im Privat- und Verkehrsbereich sogar weltweit.
Antwort
4.

Wer ist mit abgesichert?

  • Kinder in Ausbildung oder Studium
  • im Haushalt lebende Stiefkinder, Enkel und Tageskinder
  • Zweitwohnung und Studentenwohnungen

Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag bei der NRV abgeschlossen wird.

Antwort
5.

Ab wann bin ich versichert?

Nur 2 Monate Wartezeit nach Vertragsabschluss – branchenüblich sind 3 Monate. Bei einem Wechsel von einem anderen Versicherer entfällt die Wartezeit sogar ganz.
Antwort
6.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Pro Schadenereignis fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung nur 1x an. Bei Schäden im Ausland entfällt sie sogar ganz. Darüber hinaus bieten wir auch Verträge ganz ohne Selbstbeteiligung an.
Antwort
7.

Wieso die NRV als Partner?

Seit 1955 ist die NRV ausschließlich auf Rechtsschutz spezialisiert. Durch die jahrzehntelange Erfahrung kennt sie den Markt wie kaum eine andere und kann daher immer wieder mit Innovationen Maßstäbe setzen. Der größte Antrieb der NRV dabei ist das Recht und der Erfolg ihrer über 440.000 Kunden.
Antwort
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Was brauchen Sie noch für Ihre Familie?

Die Versicherungswelt ist unübersichtlich und kompliziert. Hier zeigen wir Ihnen wie Sie sich und Ihre Familie einfach schnell und transparent informieren und schützen können
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Notwendig
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