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Die Brillenversicherung für Durchblicker
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Produkt

Sie erhalten viel Brille für Ihr Geld!

Warum jeder, der eine Brille trägt, jetzt schnell handeln sollte!

Augengesundheit kommt oft zu kurz. Ist aber erst einmal eine Fehlsichtigkeit festgestellt, dann folgen schnell Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder OPs zur Behebung der Fehlsichtigkeit. Mit dem Produkt Mehr Sehen ergänzen Sie Ihre Krankenversicherung um den wesentlichen Schutz für Ihre Augen. 

Wer kann versichert werden?

Mit dem Tarif Mehr Sehen können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindesalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Sehen gibt es nicht.

 

Zum Online-Formular


Hier gehts zu den Details der Zusatzversicherung


Wer kann versichert werden?

Nach dem Tarif Mehr Sehen können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Sehen gibt es nicht.

 

Tarifliche Leistungen

Der Tarif Mehr Sehen bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Was ist versichert und in welcher Höhe?

  1. Sehhilfen (zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen)
    100% der Kosten für Brillen (auch Sonnenbrillen), Brillenreparaturen und Kontaktlinsen einschließlich der Kosten für die Sehstärken-Bestimmung. Dazu gehört auch das entsprechende Zubehör sowie Pflege- und Reinigungsmittel. Die Kosten erstatten wir bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. Wie Sie den Gesamtbetrag innerhalb des Zeitraums aufteilen, spielt dabei keine Rolle. Nach Ablauf von zwei Kalenderjahren haben Sie einen neuen Anspruch, auch wenn sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat. Bitte reichen Sie uns die Rechnung des Optikers unter Angabe der Dioptrienwerte ein. Eine Verordnung des Augenarztes brauchen wir nicht.

  2. Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK)
    100% der Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EUR für beide Augen. Wir ersetzen die Kosten einmalig, frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn dieses Tarifs. Versichert sind Operationen, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben (zum Beispiel LASIK) einschließlich dazu gehörender Vor- und Nachuntersuchungen.

  3. Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen
    100% der Kosten für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen.

  4. Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall

    10.000 EUR wenn Sie durch einen Unfall erblinden. Hiermit können zum Beispiel die Kosten für Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel und Schulungen gedeckt werden. Sie erhalten die Sofort-
    Hilfe einmal für die gesamte Vertragsdauer in einer Summe. Sie wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Unfall und die Erblindung muss nach Versicherungsbeginn
    eingetreten sein.

    Abweichend von § 1 Abs. 2 MB/KK 09 liegt ein Unfall vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) erblinden.
    Dazu gehören auch Einwirkungen von Hitze, Gasen usw., die zu einer Erblindung führen.
    Damit Sie die Sofort-Hilfe erhalten, reichen Sie bitte eine Schilderung des Unfallherganges ein. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit
    dem Merkzeichen Bl (Blindheit) oder ein entsprechendes augenärztliches Attest

 

Beiträge

Monatliche Raten der Tarifbeiträge                Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person
Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe)    EUR     
0 - 20  9,80
Ab 21 12,90

 

Wie berechnet sich das 
tarifliche Eintrittsalter

 

Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 20 Jahre)
bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden.
Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter ab 21 zu zahlen.

 

Weitere Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz

  1. Wann beginnt der Versicherungsschutz ? 
    Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

  2. Wann können Sie den Tarif Mehr Sehen kündigen

    Nach dem Tarif Mehr Sehen beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie können den Tarif Mehr Sehen zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Sehen ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
    Beispiel:

    Beginn des Tarifs Mehr Sehen     01.06.2022
    Ende der Mindestarifdauer 31.05.2023
    Frühestmöglicher Kündigungstermin
    des Tarifs Mehr Sehen
    Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich    
    31.05.2023

     

  3. Was ist zu beachten, wenn Ihre Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet?

    In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Sehen an dem Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet. Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell wie möglich mit.

     

Diese Versicherung ist:

NOTWENDIG

EMPFEHLENSWERT

Für Brillenträger ein muss

Mehr-Für-Sie

  • Gilt für Mitglieder der GKV und zudem bei Heilfürsorge
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • ohne Wartezeiten
  • nach 12 Monaten täglich kündbar
  • ohne Alterbeschränkung

Sie erhalten viel Brille für Ihr Geld!

Warum jeder, der eine Brille trägt, jetzt schnell handeln sollte!

Augengesundheit kommt oft zu kurz. Ist aber erst einmal eine Fehlsichtigkeit festgestellt, dann folgen schnell Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder OPs zur Behebung der Fehlsichtigkeit. Mit dem Produkt Mehr Sehen ergänzen Sie Ihre Krankenversicherung um den wesentlichen Schutz für Ihre Augen. 

Wer kann versichert werden?

Mit dem Tarif Mehr Sehen können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindesalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Sehen gibt es nicht.

 

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Diese Versicherung ist:

NOTWENDIG

EMPFEHLENSWERT

Für Brillenträger ein muss

Mehr-Für-Sie

  • Gilt für Mitglieder der GKV und zudem bei Heilfürsorge
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • ohne Wartezeiten
  • nach 12 Monaten täglich kündbar
  • ohne Alterbeschränkung

Wer kann versichert werden?

Nach dem Tarif Mehr Sehen können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Sehen gibt es nicht.

 

Tarifliche Leistungen

Der Tarif Mehr Sehen bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Was ist versichert und in welcher Höhe?

  1. Sehhilfen (zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen)
    100% der Kosten für Brillen (auch Sonnenbrillen), Brillenreparaturen und Kontaktlinsen einschließlich der Kosten für die Sehstärken-Bestimmung. Dazu gehört auch das entsprechende Zubehör sowie Pflege- und Reinigungsmittel. Die Kosten erstatten wir bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. Wie Sie den Gesamtbetrag innerhalb des Zeitraums aufteilen, spielt dabei keine Rolle. Nach Ablauf von zwei Kalenderjahren haben Sie einen neuen Anspruch, auch wenn sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat. Bitte reichen Sie uns die Rechnung des Optikers unter Angabe der Dioptrienwerte ein. Eine Verordnung des Augenarztes brauchen wir nicht.

  2. Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK)
    100% der Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EUR für beide Augen. Wir ersetzen die Kosten einmalig, frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn dieses Tarifs. Versichert sind Operationen, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben (zum Beispiel LASIK) einschließlich dazu gehörender Vor- und Nachuntersuchungen.

  3. Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen
    100% der Kosten für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen.

  4. Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall

    10.000 EUR wenn Sie durch einen Unfall erblinden. Hiermit können zum Beispiel die Kosten für Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel und Schulungen gedeckt werden. Sie erhalten die Sofort-
    Hilfe einmal für die gesamte Vertragsdauer in einer Summe. Sie wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Unfall und die Erblindung muss nach Versicherungsbeginn
    eingetreten sein.

    Abweichend von § 1 Abs. 2 MB/KK 09 liegt ein Unfall vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) erblinden.
    Dazu gehören auch Einwirkungen von Hitze, Gasen usw., die zu einer Erblindung führen.
    Damit Sie die Sofort-Hilfe erhalten, reichen Sie bitte eine Schilderung des Unfallherganges ein. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit
    dem Merkzeichen Bl (Blindheit) oder ein entsprechendes augenärztliches Attest

 

Beiträge

Monatliche Raten der Tarifbeiträge                Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person
Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe)    EUR     
0 - 20  9,80
Ab 21 12,90

 

Wie berechnet sich das 
tarifliche Eintrittsalter

 

Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 20 Jahre)
bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden.
Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter ab 21 zu zahlen.

 

Weitere Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz

  1. Wann beginnt der Versicherungsschutz ? 
    Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

  2. Wann können Sie den Tarif Mehr Sehen kündigen

    Nach dem Tarif Mehr Sehen beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie können den Tarif Mehr Sehen zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Sehen ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
    Beispiel:

    Beginn des Tarifs Mehr Sehen     01.06.2022
    Ende der Mindestarifdauer 31.05.2023
    Frühestmöglicher Kündigungstermin
    des Tarifs Mehr Sehen
    Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich    
    31.05.2023

     

  3. Was ist zu beachten, wenn Ihre Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet?

    In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Sehen an dem Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet. Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell wie möglich mit.

     

Sie erhalten viel Brille für Ihr Geld!

Warum jeder, der eine Brille trägt, jetzt schnell handeln sollte!

Augengesundheit kommt oft zu kurz. Ist aber erst einmal eine Fehlsichtigkeit festgestellt, dann folgen schnell Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder OPs zur Behebung der Fehlsichtigkeit. Mit dem Produkt Mehr Sehen ergänzen Sie Ihre Krankenversicherung um den wesentlichen Schutz für Ihre Augen. 

Wer kann versichert werden?

Mit dem Tarif Mehr Sehen können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindesalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Sehen gibt es nicht.

 

Zum Online-Formular


Hier gehts zu den Details der Zusatzversicherung


Diese Versicherung ist:

NOTWENDIG

EMPFEHLENSWERT

Für Brillenträger ein muss

Mehr-Für-Sie

  • Gilt für Mitglieder der GKV und zudem bei Heilfürsorge
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • ohne Wartezeiten
  • nach 12 Monaten täglich kündbar
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Wer kann versichert werden?

Nach dem Tarif Mehr Sehen können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Sehen gibt es nicht.

 

Tarifliche Leistungen

Der Tarif Mehr Sehen bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Was ist versichert und in welcher Höhe?

  1. Sehhilfen (zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen)
    100% der Kosten für Brillen (auch Sonnenbrillen), Brillenreparaturen und Kontaktlinsen einschließlich der Kosten für die Sehstärken-Bestimmung. Dazu gehört auch das entsprechende Zubehör sowie Pflege- und Reinigungsmittel. Die Kosten erstatten wir bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. Wie Sie den Gesamtbetrag innerhalb des Zeitraums aufteilen, spielt dabei keine Rolle. Nach Ablauf von zwei Kalenderjahren haben Sie einen neuen Anspruch, auch wenn sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat. Bitte reichen Sie uns die Rechnung des Optikers unter Angabe der Dioptrienwerte ein. Eine Verordnung des Augenarztes brauchen wir nicht.

  2. Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK)
    100% der Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EUR für beide Augen. Wir ersetzen die Kosten einmalig, frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn dieses Tarifs. Versichert sind Operationen, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben (zum Beispiel LASIK) einschließlich dazu gehörender Vor- und Nachuntersuchungen.

  3. Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen
    100% der Kosten für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen.

  4. Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall

    10.000 EUR wenn Sie durch einen Unfall erblinden. Hiermit können zum Beispiel die Kosten für Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel und Schulungen gedeckt werden. Sie erhalten die Sofort-
    Hilfe einmal für die gesamte Vertragsdauer in einer Summe. Sie wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Unfall und die Erblindung muss nach Versicherungsbeginn
    eingetreten sein.

    Abweichend von § 1 Abs. 2 MB/KK 09 liegt ein Unfall vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) erblinden.
    Dazu gehören auch Einwirkungen von Hitze, Gasen usw., die zu einer Erblindung führen.
    Damit Sie die Sofort-Hilfe erhalten, reichen Sie bitte eine Schilderung des Unfallherganges ein. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit
    dem Merkzeichen Bl (Blindheit) oder ein entsprechendes augenärztliches Attest

 

Beiträge

Monatliche Raten der Tarifbeiträge                Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person
Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe)    EUR     
0 - 20  9,80
Ab 21 12,90

 

Wie berechnet sich das 
tarifliche Eintrittsalter

 

Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 20 Jahre)
bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden.
Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter ab 21 zu zahlen.

 

Weitere Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz

  1. Wann beginnt der Versicherungsschutz ? 
    Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

  2. Wann können Sie den Tarif Mehr Sehen kündigen

    Nach dem Tarif Mehr Sehen beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie können den Tarif Mehr Sehen zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Sehen ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
    Beispiel:

    Beginn des Tarifs Mehr Sehen     01.06.2022
    Ende der Mindestarifdauer 31.05.2023
    Frühestmöglicher Kündigungstermin
    des Tarifs Mehr Sehen
    Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich    
    31.05.2023

     

  3. Was ist zu beachten, wenn Ihre Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet?

    In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Sehen an dem Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet. Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell wie möglich mit.

     


Alle Leistungen auf einem Blick

  
Brillen und Kontaktlinsen
inkl. Reparaturkosten, Pflege und Reinigung
300 EUR
alle 2 Kalenderjahre
Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (z. B. Lasik)
einmalig für beide Augen
1.000 EUR
augenärztliche Vorsorgeuntersuchung  Ja
Soforthilfe bei Erblindung durch Unfall
einmalig
10.000 EUR
ohne Gesundheitsprüfung  Ja 
täglich kündbar
nach einer Mindestdauer von 12 Monaten
 Ja 
keine Wartezeiten
außer: 2 Jahre Wartezeit für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (z. B. Lasik)
 Ja 

 

Wer eine Brillenversicherung sucht, der kommt aktuell an der Barmenia Brillenversicherung Mehr Sehen nicht vorbei. Mit dem Produkt Mehr Sehen ergänzen Sie Ihre Krankenversicherung um den wesentlichen Schutz für Ihre Augen.

 

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